Wohnungseigentumsgesetz - WEG - 2 x halbtägiges Intensivseminar

Termine

Online

3.06.2025 – 4.06.2025 – 09:00 – 

Gebühren

570,- EUR zzgl. MwSt.

Beratung

Janine Klöss
Seminarleitung

E-Mail: seminare(at)adi-akademie.de
Mobil: 0152-06170409

Konzept & Ziel

Konzeption
Das reformierte Wohnungseigentumsgesetz (WEG) aus 2020 hat für Immobilienverwalter viele neue Regelungen gebracht. In 2023 sind weitere Normen und Pflichten hinzugekommen, wie z.B. die Aufteilung der CO2-Kosten, Verteilung der Energiekosten, Beschränkung und Erweiterung der Verwalterbefugnis und Weiteres.

Das Intensivseminar zum Wohnungseigentumsgesetz vermittelt an zwei Vormittagen den neuesten Stand aller Normen, so dass die Teilnehmenden ein fundiertes und detailliertes Verständnis des WEG erhalten. Dabei werden die rechtlichen Grundlagen des Wohnungseigentums, die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer sowie die Besonderheiten und Herausforderungen im Zusammenhang mit dem WEG behandelt. Die aktuelle Rechtslage wird anhand von Anwendungsbeispielen und Mustertexten für die Praxis dargestellt, ergänzt um einen Ausblick auf 2024.

Zielgruppe
Das Seminar richtet sich primär an alle WEG-Verwalter, aber auch an alle anderen WEG-Beteiligten.

Weitere Informationen

Technische Voraussetzungen für das Online-Seminar

PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) und eine kontinuierliche Internetverbindung.
Nutzung von ZOOM*

*Wir unterstützen Sie bei der Zoom-Nutzung und -Anmeldung

Es sind 8 h nach MaBV oder § 34c Abs. 2a GewO (Fortbildungspflicht der Wohnimmobilienverwalter) anrechenbar.

Inhalte

WEG Intensivseminar Teil 1:

  • Die Jahresabrechnung unter Berücksichtigung der Abrechnungsspitze 
  • Das Balkonkraftwerk und die erforderliche Beschlussfassung
  • Aufteilung der CO2 Kosten
  • Abrechnung von Heizölrestbeständen
  • Umlaufbeschluss mit einfacher Mehrheit (Absenkungsbeschluss)
  • Beschluss über die Kostenumlage (am Beispiel Fenstererneuerung)
  • Kostenumlage bei baulicher Veränderung
  • Abwicklung von Wasserschäden in der Verwalterpraxis im Sonder- oder Gemeinschaftseigentum (unter Berücksichtigung der neuen BGH-Rechtsprechung) 

WEG Intensivseminar Teil 2:

  • Verwaltervertrag: Sonderhonorare wirksam vereinbaren
  • Beschränkung und Erweiterung der Verwalterbefugnis
  • Datenschutz in der WEG-Verwaltung
  • Zustimmungserfordernisse bei der baulichen Veränderung
  • Angebotseinholung vor der Versammlung – wann müssen diese vorliegen und wie viele werden benötigt?
  • Rauchwarnmelder in der WEG-Praxis – wer muss sie einbauen und wer „warten“?
  • Meldepflicht bei Heizkostenerfassungsgeräten – muss wirklich alles gemeldet werden?
  • Ausblick und wichtige BGH-Rechtsprechung für den WEG-Verwalter

Unser Dozent

Rechtsanwalt Frank Büchele

Rechtsanwaltskanzlei Büchele, Stuttgart

Frank Büchele ist seit 15 Jahren auf Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und neben seiner anwaltlichen Praxis selbst als Wohnimmobilienverwalter tätig.

“Wir sind Ansprechpartner für professionelle WEG- und Mietverwaltungen, vom Einzelunternehmer bis hin zur Großverwaltung mit mehreren tausend Wohneinheiten. Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften jeglicher Größe. Weiterhin beraten wir mittelständische Bauträger. Im mietrechtlichen Bereich zählen neben professionellen Mietverwaltungen auch private Vermieter zu unserer Mandantschaft.”