Wie funktionieren diese Kurse?
Wichtiger Hinweis für Makler und Verwalter
Am 01.01.2021 begann der nächste 3-jährige Weiterbildungszeitraum, in dem Immobilienmakler und –verwalter ihre Fortbildungspflicht nach §15b Abs. 1 MaBV erbringen und nachweisen müssen.
Bis zum 31.12.2023 müssen Immobilienmakler und –verwalter (Gewerbetreibende aber auch Angestellte/unmittelbar mitwirkende Beschäftigte) 20 Stunden Weiterbildung absolvieren.
Bei gleichzeitiger Tätigkeit als Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter besteht doppelte Weiterbildungspflicht im Umfang von 40 Stunden.
Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Inhaber einer Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 4 GewO, unabhängig davon, ob von der Erlaubnis Gebrauch gemacht wird.