WEG-Recht - fit für 2023 - 2 Stunden

Termine

Termin ist in Planung

Gebühren

95,- EUR zzgl. Mwst.

Beratung

Anna-Lena Schäfer (B.A.)
Seminarleiterin

E-Mail: seminare(at)adi-akademie.de
Mobil: 0170-7284436

Konzept & Ziel

Konzeption
Dieses Seminar behandelt alle Neuerungen, aktuellen Entwicklungen und gibt einen Ausblick auf das Jahr 2023 in Bezug auf das WEG-Recht. Der komprimierte WEG-Überblick für 2023 behandelt die aktuelle Rechtslage dargestellt anhand von Anwendungsbeispielen und Mustertexten für die Praxis.

Zielgruppe
Das Seminar WEG-Recht – fit für 2023 richtet sich primär an alle WEG-Verwalter, aber auch an alle anderen WEG-Beteiligten. Es sind 2 h nach MaBV oder § 34c Abs. 2a GewO (Fortbildungspflicht der Wohnimmobilienverwalter) anrechenbar.

Weitere Informationen

Technische Voraussetzungen für das Online-Seminar

PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) und eine kontinuierliche Internetverbindung.
Nutzung von ZOOM*

*Wir unterstützen Sie bei der Zoom-Nutzung und -Anmeldung

2 Stunden Fortbildungsnachweis nach MaBV Anlage 1.

Inhalte

  • Kostenverteilung bei der baulichen Veränderung – was kann wirksam beschlossen werden?
  • Neues zur Verwalterbestellung:
    • Wer unterschreibt den Verwaltervertrag?
    • Kein neuer Verwalter amtsübernahmebereit – was nun?
    • Unwirksame Klauseln im Verwaltervertrag – was ist zu befürchten?
    • Anfechtungsprozess verloren – kann der Verwalter noch haften?
  • Vertretung der WEG – was darf der Verwaltungsberat?  
  • Meldepflicht bei Heizkostenerfassungsgeräten – wer muss wie handeln?  
  • Neues bei der Beschlussfassung zur Elektroladestation – darf die WEG das Abstellen von E-Autos einfach verbieten?
  • Dauerthema Wasserschäden
    • Wer zahlt im Schadensfall den Selbstbehalt bei der Gebäudeversicherung – WEG oder geschädigter Eigentümer?
    • Umgang bei defekten Fugen nach dem neuen BGH-Urteil
  • Neue Regelungen bei der Störung des Gemeinschaftseigentums
    • Wer darf/muss Klagen?
    • Darf die Nutzung von gemeinschaftlichem Eigentum überhaupt verboten werden?
    • Welche Vorgehensweise besteht bei Gewährleistungsansprüchen gegen den Bauträger?
  • Rechtsprechungsänderung bei der Abrechnung von Untergemeinschaften
  • Neues zur Nutzung von Gewerbeeinheiten als Wohnungen

Unser Dozent

Rechtsanwalt Frank Büchele

Rechtsanwaltskanzlei Büchele, Stuttgart

Frank Büchele ist seit 15 Jahren auf Wohnungseigentumsrecht spezialisiert und neben seiner anwaltlichen Praxis selbst als Wohnimmobilienverwalter tätig.

“Wir sind Ansprechpartner für professionelle WEG- und Mietverwaltungen, vom Einzelunternehmer bis hin zur Großverwaltung mit mehreren tausend Wohneinheiten. Wir vertreten Wohnungseigentümergemeinschaften jeglicher Größe. Weiterhin beraten wir mittelständische Bauträger. Im mietrechtlichen Bereich zählen neben professionellen Mietverwaltungen auch private Vermieter zu unserer Mandantschaft.”