Beschreibung
Bei der Modernisierung von vermieteten Bestandsimmobilien wird Vermietern durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die hierfür anfallenden Kosten jedenfalls teilweise durch Mieterhöhungen zu kompensieren. Besondere Relevanz erfährt dies durch die Änderungen des sog. „Heizungsgesetzes“ mit Wirkung zum 01.01.2024. Um derartige Mieterhöhungen rechtssicher durchzuführen, sollten Vermieter in den drei Phasen des Modernisierungsprozesses (1. Phase: Ankündigung; 2. Phase: Durchführung; 3. Phase: Mieterhöhung nach Modernisierung) die potenziellen Risiken kennen. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und „Fallstricke“ dieser drei Phasen.