Mieterhöhung nach Modernisierung: Ein Leitfaden für Vermieter - 6 Stunden

Termine

27.11.2024 – 09:30 – Online

Gebühren

475,- EUR zzgl. MwSt.

Beratung

Janine Klöss
Seminarleitung

E-Mail: seminare(at)adi-akademie.de
Mobil: 0152-06170409

Konzept & Ziel

Konzeption

Bei der Modernisierung von vermieteten Bestandsimmobilien wird Vermietern durch das Gesetz die Möglichkeit eröffnet, die hierfür anfallenden Kosten jedenfalls teilweise durch Mieterhöhungen zu kompensieren. Besondere Relevanz erfährt dies durch die Änderungen des sog. „Heizungsgesetzes“ mit Wirkung zum 01.01.2024. Um derartige Mieterhöhungen rechtssicher durchzuführen, sollten Vermieter in den drei Phasen des Modernisierungsprozesses (1. Phase: Ankündigung; 2. Phase: Durchführung; 3. Phase: Mieterhöhung nach Modernisierung) die potenziellen Risiken kennen. Das Seminar erläutert die Voraussetzungen und „Fallstricke“ dieser drei Phasen.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich primär an alle Vermieter und Verwalter von Wohnimmobilien und Immobilienmakler, aber auch an diejenigen, die im Asset Management, Facility Management und der Bestandsverwaltung von Gewerbeimmobilien tätig sind.

 

Weitere Informationen

Technische Voraussetzungen für das Online-Seminar

PC oder Laptop mit Kamera, Lautsprecher & Mikro (alternativ Headset) und eine kontinuierliche Internetverbindung.
Nutzung von ZOOM*

*Wir unterstützen Sie bei der Zoom-Nutzung und -Anmeldung

6 Stunden Fortbildungsnachweis nach MaBV Anlage 1.

Inhalte

  • Überblick: Miete/Mietänderung/Mieterhöhung
  • Modernisierung/Instandhaltung/Instandsetzung
  • Vorbereitung der Modernisierung
  • Durchführung der Modernisierungsnamßnahmen
  • Mieterhöhung nach erfolgter Modernisierung
  • Exkurs: Besonderes Mietrecht
  • Exkurs: Gewerberaummietrecht und WEG-Konstellationen

Unser Dozent

Dr. Dominik Hark

ist Rechtsanwalt in der auf das Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB. Er berät zu allen Fragen des Bau- und Architektenrechts sowie zum Immobilienrecht. Einen Schwerpunkt seiner Tätigkeit bildet die Gestaltung und Verhandlung von Gewerbemietverträgen sowie die außergerichtliche oder gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen oder die Abwehr von Inanspruchnahmen. Er ist zudem ständiger Referent zu immobilienrechtlichen Themen.