ESG – Taxonomie

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Beschreibung

Europäische Union – Aktionsplan ESG

Am 8. März 2018 hat die Europäische Kommission einen Aktionsplan „Finanzierung nachhaltiges Wachstum“ vorgelegt. In diesem Aktionsplan wird u.a. die Forderung nach einem nachhaltigen Finanzwesen formuliert.
Die Finanzwirtschaft wird damit zum Transmissionsriemen für die Realwirtschaft, indem die Finanzierung von Investitionen wie die in Immobilien die Faktoren Environment (Umwelt), Social (Soziales) und Regelkonformität (Governance) – kurz: ESG – berücksichtigt.
Das heißt: Durch die Regulierung des Finanzsektors werden zwangsläufig indirekt auch die von den Kapitalströmen abhängigen realen Sektoren wie die Immobilienwirtschaft mitreguliert.

Das politische Denken setzt auf zwei Ebenen an:
Das Bewusstsein der Bevölkerung für Nachhaltigkeit wird zunehmend stärker und ist unumkehrbar. Nachhaltigkeit wird zu einem allgemeinen gesellschaftlichen Wertesystem, das die Einstellungen und das Verhalten der Menschen grundlegend verändern wird. Unternehmen, die nicht nachhaltig wirtschaften, setzen sich einem höheren Risiko aus. Das erhöhte Risiko ergibt sich aus den erhöhten Umweltrisiken, den erhöhten sozialen und den erhöhten ökonomischen Risiken als Folge der Nicht-Konformität.

Zusätzliche Information

Wann & Wo

25.04.2024 – Online